Die Begleitung durch eine WP-Vertrauensperson mit einem konkreten Beobachtungsauftrag und einer hilfreichen Rückmeldung, ist für die walpädagogische Förderwürdigkeit zumindest einmal in fünf Jahren vorgesehen. Das Bestätigungsformular ist mit den erforderlichen Unterschriften im Zuge der „Rezertifizierung“ bei der zuständigen Ausbildungsstätte einzureichen und nicht bei der Böhmerwaldschule.