ACHTUNG: Ausgänge gelten als eingereicht, wenn sie sich in der Rubrik 3 „Zur Prüfung“ befinden.
Nur wenn sich die Ausgänge in dieser Rubrik befinden werden sie auch abgerechnet
Alle Ausgänge aus 2025 müssen bis 31.01.2026 digital eingereicht werden
Seit dem 01.09.2025 sind alle Ausgänge nach den neuen Richtlinien und mit den neuen Formularen zu bearbeiten
Alte Formulare werden nicht mehr angenommen!