Die Länder, der Bund und die europäische Union fördern waldpädagogische Ausgänge.
Gefördert werden Ausgänge mit
- Kindergartengruppen (Mindestalter 4 Jahre, Mindestteilnehmerzahl 8 Teilnehmer),
- Schulklassen(Mindestteilnehmerzahl 8 Teilnehmer),
- PädagogInnen und PädagogInnen in Ausbildung (Mindestteilnehmerzahl 8 Teilnehmer) sowie
- Kindern mit besonderen Bedürfnissen (Mindestteilnehmerzahl 5).
Pro Schulsemester werden pro Klasse oder Gruppe 2 Ausgänge gefördert. Ausgänge an schulfreien Tagen sowie in der Ferienzeit werden grundsätzlich nicht gefördert. Hort- und Nachmittagsbetreuungsgruppen werden ebenfalls nicht gefördert.
Geförderte Waldpädagogische Ausgänge werden von zertifizierten WaldpädagogInnen durchgeführt und dauern mindestens 2,5 Stunden. Nach Vereinbarung kann der Ausgang auch länger dauern. Um die Förderung kümmert sich der Waldpädagogen bzw. die Waldpädagogin. Sie müssen nur auf einem Formular bestätigen, dass der Waldausgang durchgeführt wurde.
Als Kostenbeitrag für einen Waldpädagogischen Ausgang heben die WaldpädagogInnen üblicherweise mehrere Euro pro Teilnehmer ein.
Sie haben Interesse an einem geförderten Waldpädagogischen Ausgang?
Dann kontaktieren Sie einen zertifizierten Waldpädagogen bzw. eine zertifizierte Waldpädagogin oder eine Waldschule in Ihrer Nähe.
Ein Verzeichnis der WaldpädagogInnen Österreichs finden Sie im Web unter www.waldpaedagogik.at
Gerne sind wir auch bereit, Ihnen bei der Suche bzw. Auswahl einer zertifizierten Waldpädagogin bzw. eines zertifizierten Waldpädagogen behilflich. Weitere Informationen zu den Förderungsregeln erhalten Sie von einem zertifizierten Waldpädagogen oder senden Sie uns eine Mail mit Ihren Fragen (Mailadresse: team (at) wald-gang.at)
Diese Informationen finden Sie auch in unserem Informationsflyer über geförderte waldpädagogische Ausgänge, den Sie hier als pdf-Datei herunterladen können (download).