Ab 1. Feburar 2021 beträgt die Förderung fü einen waldpädagogischen Ausgang bzw. für eine Forst & Kutlur Aktivität statt € 100,-- € 140,--.
Die Höhe des erlaubten Unkostenbeitrages wurde bei den waldpädagogischen Ausgängen von € 170,--- auf € 130,-- und bei den eine Forst & Kutlur Aktivitäten von € 190,-- auf € 150,-- gesenkt.
Splitting-Regel für Klassen, die von "amtlicher" Seite wegen der Corona-Krise für den Präsenzunterricht in 2 Gruppen geteilt werden
Wird eine Klasse gemäß den Bestimmungen des "Unterrichtsministeriums" beim Präsenzunterricht in zwei Gruppen aufgeteilt, so darf eine Waldpädagogin bzw. Waldpädagoge mit jeder Gruppe einen eigenen Ausgang machen und erhält für diesen Ausgang eine Förderung. Die Ausgänge können an unterschiedlichen Tagen durchgeführt werden. Die beiden Ausgänge zählen für die 4-Jahreszeiten-Regel jedoch nur als ein Ausgang.
Die Mindestteilnehmerzahl von 8 Schüler*Innen muss jedoch eingehalten werden. Ist bei einem Ausgang die Teilnehmerzahl kleiner als 8 Schüler*Innen, wird keine Förderung gewährt.
Die Splitting-Regelung gilt nur für jene Schularten und Schulstufen, für die laut den Bestimmungen des "Unterrichtsministeriums" eine Teilung der Schüler im Präsenzunterricht vorgesehen ist.
Weitere Informationen finden Sie im InfoBrief No 1/2021 vom 21.2.2021, den Sie
hier herunterladen können.
Das Abrechnungs-Antragsformular wurde geringfügig geändert.
Das geänderte Abrechnungsformular für waldpädaogigsche Ausgänge können Sie
hier herunterladen.
Das geänderte Abrechnungsformular für Forst+Kultur Aktivitäten können Sie
hier herunterladen.