So geht die Abrechnung

Waldausgänge: In wenigen Schritten zur erfolgreichen Antragsstellung bzw. zur Förderung mehr...


F+K Abrechnung

Forst+Kultur Aktivitäten: In wenigen Schritten zur erfolgreichen Antragsstellung bzw. zur Förderung mehr...

Offiziell geförderte Ausgänge von 16. März 2023 bis 31. März 2025

Update 8. Juni 2023

Offiziell geförderte Ausgänge von 16. März 2023 bis 31. März 2025

Wir freuen uns, allen Waldpädagog:Innen und Forst+Kultur-Absolvent:Innen mitteilen zu können, dass wir am 7.6.2023 offiziell vom Ministerium die Förderzusage für das Waldpädagogik-/Forst+Kultur-Projekt erhalten haben.

Nach dem Genehmigungsschreiben des Ministeriums werden alle Ausgänge, die im Zeitraum vom 16. März 2023 bis 31. März 2025 gemacht wurden bzw. werden, gefördert, sofern damit das genehmigte Budget nicht überschritten wird. Das Budget sollte nach unserer Hochrechnung auf alle Fälle zumindest bis Anfang 2025 reichen, vermutlich wird das Budget bis Ende März 2025 reichen.
Wir haben schon zahlreiche Anträge und Ausgänge erhalten. Da wir ohne offizielles Genehmigungsschreiben keine Zusagen machen durften, haben wir bisher keine Eingangs- und Prüfungsbestätigungen versendet. Nachdem wir nun eine offizielles Genehmigungsschreiben erhalten haben, werden wir ab nun beginnen, wie bisher Eingangs- und Prüfungsbestätigungen zu versenden.

Die Förderungshöhe bleibt mit 140,00 EUR pro Ausgang und 200,00 EUR pro Doppelausgang bis auf weiteres gleich, auch die Formulare bleiben unverändert.
Bitte beachten Sie, dass der maximale Unkostenbeitrag für waldpädagogische Ausgänge 130,00 Euro (für Forst-Kulturausgänge 150,00) beträgt.


Die weiteren Einreich- und Auszahlungstermine sind:

Bis auf Weiteres sind die Einreichtermine jeweils der 15. jedes Monats, also der 15. Juni, der 15. Juli, der 15. August, der 15. September 2023 usw.

Ein Antrag kann die Ausgänge aus mehreren Monaten enthalten.

Wenn Sie beispielsweise zum 15. Juni einem Antrag einreichen, so können Sie in diesem Antrag Ausgänge von April, Mai und auch Ausgänge bis zum 14. Juni in einem einzigen Antrag einreichen. Sie können pro Monat auch mehrere Anträge einreichen.
Die Einreichtermine sind bis auf weiteres Empfehlungen. Wenn Sie in einem Monat ganz wenige Ausgänge gemacht haben, so können Sie die Ausgänge auch erst in einem der folgenden Einreichtermine einreichen.

Da wir üblicherweise um den Einreichtermin sehr viele Anträge erhalten, können wir nicht garantieren, dass wir Ihren Antrag noch im gleichen Monat fertig prüfen und beim Ministerium im gleichen Monat zur Förderung einreichen können. Wenn Sie Ihre Förderung gesichert früher haben wollen, reichen Sie bitte einfach den Antrag früher, zum Beipspiel zwischen den 5. und 10. jedes Monats, ein. Dann haben wir genug Zeit, die Ausgänge zu prüfen und falls etwas fehlt, Sie zu informieren und Ihnen so frühzeitig die Möglichkeit geben, die fehlenden Informationen nachzureichen.

Die weiteren Einreichtermine:
15. Juni 2023
15. Juli 2023
15. August 2023
15. September 2023
15. Oktober 2023
15. November 2023

Wir können gegenwärtig die nächsten Auszahlungstermine nicht genau sagen. Es kommt die Urlaubszeit und wir müssen uns noch mit dem Ministerium abstimmen. Normalerweise, wenn alles nach Plan läuft, sollte wir die Förderung in der ersten Woche des 3. Folgemonats des Einreichtermins auf Ihr Konto überweisen können.

Also beim Einreichtermin 15. Juni sollten wir laut Plan die Förderung in der ersten Septemberwoche überweisen können, beim beim Einreichtermin 15. Juli in der ersten Oktoberwoche usw.
Bitte übermitteln Sie uns so früh wie möglich Ihren Antrag samt Ausgangsbestätigungen.

Sobald wird weitere Informationen zu den Einreich- und Auszahlungsterminen haben, werden wir Sie per Mail und auf unserer Website www.wald-gang.at davon informieren.

Beste Grüße
Johannes Schindlauer
Obmann Klima-Schutz-Wald Verein



Förderungsinformation zum Sommersemester 2023 - Herbstsemester 2023/24: Förderung unverändert

Update 8. Juni 2023
Im Sommersemester 2023 (1. März 2023 bis inklusive 31. August 2023) und Herbstsemester 2023/2024 (1. September 2023 bis 28. Februar 2024) bleibt die Förderung unverändert.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung seit 1.2.2019 pro Ausgang 140 EUR beträgt, gleichzeitig aber der maximale Unkosten-Betrag auf 130 EUR (F+K Ausgänge 150 EUR) reduziert wurde.
Die Förderung für einen Doppelausgang (Ausgangsdauer mindestens 5 Stunden) beträgt weiterhin 200 EUR.

 

Seit 1. Februar 2021: Erhöhung der Förderung auf 140 €

Erhöhung der Förderung pro Ausgang / Aktivität von € 100,-- auf € 140,--
Update 21. Jänner 2021

Ab 1. Feburar 2021 beträgt die Förderung für einen waldpädagogischen Ausgang bzw. für eine Forst & Kutlur Aktivität statt € 100,--   € 140,--.
Die Höhe des erlaubten Unkostenbeitrages wurde  bei den waldpädagogischen Ausgängen von € 170,--- auf € 130,-- und bei den eine Forst & Kutlur Aktivitäten von € 190,-- auf € 150,-- gesenkt.


Die Förderung fü Doppelausgäneg beträgt unverändert € 200,--.

Weitere Informationen finden Sie im InfoBrief No  1/2021 vom 21.2.2021, den Sie hier herunterladen können.

 

Neue Waldbesitzerbestätigung - gültig für 3 Jahre

Update Jänner 2020
Die jährliche Einholung von Waldbesitzerbestätigungen ist aufwändig. Zur Erleichterung hat das Ministerium daher beschlossen, dass ab 1.1.2020 Waldbesitzerbestätigungen mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 3 Jahren ausgestellt werden dürfen. Das heißt, sofern der Waldbesitzer einverstanden ist, können 3 Jahr lang gültige Waldbesitzerbestätigungen ausgestellt werden. Es dürfen selbstverständlich - wie bisher auch - einjährige oder noch kürzere Waldbesitzerbestätigungen ausgestellt werden. Wenn der Waldbesitzer einverstanden ist, können Sie daher ab 1.1.2020 eine Waldbesitzerbestätigung mit der Gültigkeitsdauer von 3 Jahren (z.B. 1.1.2021 bis 31.12.2022) ausstellen lassen. Das geänderte personalisierte Waldbesitzerbestätigungsformular kann man hier heruntergeladen.

Da es einige WaldpädagogInnen gibt, die mit anderen WaldpädagogInnen zusammenarbeiten bzw. kooperieren, und daher oft vom gleichen Waldbesitzer eine Bestätigung einholen müssen, gibt es ab 1.1.2020 eine sogenannte "Gruppen-Waldbesitzerbestätigung". Auf einem Formular kann der Waldbesitzer gleich mehreren WaldpädagogInnen die Erlaubnis für Waldausgänge erteilen. Auf dem Formular müssen die betroffenen WaldpädagogInnen mit Namen und KSW-Kundennummer aufgezählt werden. Das betreffende Formular kann man hier herunterladen.


Waldpädagogik - waldpädagogische Ausgänge
Informationen für Interessierte

 
  

Waldpädagogik Flyer

Waldpädagogik-Flyer über geförderte Waldausgänge
Anläßlich der Interpädagogica 2018 in Graz haben wir einen allgemeinen Informationsflyer über geförderte waldpädagogische Ausgänge erstellt.
Von diesem Flyer gibt es 2 Layout-Versionen, von einer Layout-Version gibt es 2 Ausführungen. Der Inhalt bei allen Flyer-Varianten ist ident, nur das Layout und das Papier ist jeweils etwas unterschiedlich. Bei jeder Version ist auf der Rückseite ein freies Etikettenfeld, in dem man entweder eine Adressetikette aufkleben oder eine Stempelaufdruck anbringen kann.

Jede zertifizierte Waldpädagogin bzw. jeder zertifizierter Waldpädagoge bzw. jede Waldschule, die geförderte waldpädagogische Ausgänge anbietet, kann bis zu 100 Stück Flyer bei uns bestellen.
Je nach Flyerversion verrechnen wir für bis zu 100 Stück Flyer eine Versand- und Bearbeitungsgebührpauschale von € 5,-- oder € 6,--.
 
Weitere Details zu den Flyern sowie die Web-Version der Flyer zum Herunterladen finden Sie hier.

  
  
Waldpädagogik für Interessierte
Informationen für WaldpädagogInnen
Achtung: Neue Formulare - Version 2022/2023
Zur Download-Site mit den neuen Formularen!
 
 
Informationen für Forst und Kultur Absolventen
Informationen für Forst+Kultur AbsolventInnen

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